Umschulungen mit der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
Der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung hat immer individuelle Gründe. Manche können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Andere haben Ihre Arbeit verloren und suchen einen sicheren, zukunftsträchtigen Job. Auch der starke Wunsch nach einem Berufswechsel kann der Antrieb für eine Neuorientierung sein.
Eine Umschulung ist die ideale Möglichkeit, im Berufsleben neue Wege zu einzuschlagen. Förderungen durch den Bildungsgutschein bekommen Sie dabei meist von der Bundesagentur für Arbeit. Wir klären auf, wer einen Anspruch auf Förderung hat. Auf der Internetseite des Arbeitsamtes können Sie zudem interessante Hilfsmittel zur Berufsorientierung wie den "Berufe Entdecker" finden. Berufswahltests werden auch direkt vor Ort angeboten. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeiten für Umschulungen sowie beliebte Umschulungsberufe über die Agentur für Arbeit auf.
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung: Eine Umschulung kann durch eine Förderung vom Arbeitsamt bezahlt werden, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. dass Sie Arbeitslosigkeit durch die Umschulung beenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen.
- Berufswahl: Eine Umschulung ist eine wichtige Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren. Wählen Sie deshalb einen Umschulungsberuf, der gut zu Ihnen passt und Ihnen eine sichere Zukunftsperspektive bietet.
- Beratungsgespräch: Gehen Sie gut vorbereitet zum Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter im Arbeitsamt bei der Beratung zur Umschulung. Seien Sie sich über Ihre Beweggründe im Klaren und bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit.
- Kosten: Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Bildungsgutschein z. B. Leistungen wie Lehrgänge, Fahrtkosten und Verpflegungskosten finanziert werden.
Fördermöglichkeiten des Arbeitsamtes für Ihre Umschulung
Gefördert werden Umschulungen und Weiterbildungen in erster Linie von der Agentur für Arbeit. Aber auch das Jobcenter, Reha-Träger oder die Rentenversicherung können zu den Kostenträgern gehören – je nach konkreter Situation, zum Beispiel auch bei einer Umschulung wegen Krankheit. Allerdings werden nur Antragsteller gefördert, bei denen eine Umschulung erforderlich ist. Ob Ihre Umschulung gefördert wird, entscheidet das zuständige Arbeitsamt bzw. der jeweilige Kostenträger.
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Sichern Sie sich das neue Weiterbildungsgeld: Teilnehmer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung können ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen beziehen.
Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes obliegt der Entscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner – wir unterstützen Sie dabei gerne!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerdem mit satten Erfolgsprämien für das Bestehen Ihrer Prüfungen rechnen. Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung erhalten laut Weiterbildungsstärkungsgesetz 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung.
Förderung durch den Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage des Kostenträgers (der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters), Kosten für Ihre Umschulung zu übernehmen. Das beinhaltet etwa die Kosten für Lehrgänge und Kurse bei einem Bildungsträger wie dem IBB. Als Teilnehmer der Umschulung müssen Sie diese also nicht selbst bezahlen. Den Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen bekommen.
Alles über den Bildungsgutschein erfahren Sie auf unserer Info-Seite. Auf dieser Seite klären wir unter anderem folgende Fragen:
- Wie beantrage ich eine Förderung durch einen Bildungsgutschein?
- Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
- Was beinhaltet das Dokument?
Wer hat Anspruch auf eine Umschulung durchs Arbeitsamt?
Um den Bildungsgutschein und damit eine Förderung Ihrer Umschulung durch das Arbeitsamt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Beantragen können ihn nicht nur Menschen, die ihre Arbeit verloren haben. Auch wenn Ihr erlernter Beruf nicht mehr so gefragt ist oder Sie sich aus gesundheitlichen Gründen umorientieren müssen, können Sie gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt
- Alter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können.
- Ausbildung: Sie haben eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Auch wenn Sie die Ausbildung abgebrochen und dementsprechend nicht abgeschlossen haben, ist eine Förderung möglich, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsgutscheines sind, dass Sie
- dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können
- den drohenden Verlust der Arbeit abwenden
- einen fehlenden Berufsabschluss nachholen können
- sich nach einer Krankheit beruflich neu orientieren wollen
Einen Bildungsgutschein können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich beantragen. Die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt ist eine „Kann-Leistung“. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Vereinbaren Sie daher zunächst einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter, um Ihren Wunsch nach einer Umschulung zu besprechen. Im Beratungsgespräch begründen Sie, warum Sie eine Umschulung machen wollen. Gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und welche Ihnen am meisten helfen. Der Sachbearbeiter entscheidet letztlich in Ihrem Einzelfall, ob die Förderung bewilligt wird. Einlösen können Sie den Bildungsgutschein bei einem zertifizierten Anbieter wie dem IBB.
Tipps für die Beantragung eines Bildungsgutscheins
Da sie keinen rechtlichen Anspruch haben, sind Sie auf die Entscheidung Ihres Sacharbeiters vom Arbeitsamt angewiesen.
Unsere Tipps für das Beratungsgespräch:
- Die Basics: Bereiten Sie sich gut vor und erscheinen Sie pünktlich zum Termin!
- Tragen Sie Ihre Gründe vor, die Sie zu einer Umschulung motivieren. Schreiben Sie sich die wichtigsten Punkte vorher auf, damit Sie diese im Gespräch nicht vergessen.
- Erklären Sie, welche Umschulung Sie sich vorstellen und weshalb diese für Sie passend ist.
- Bringen Sie Bewerbungsunterlagen mit, die Ihre aktuellen Bewerbungsbemühungen zeigen.
- Fragen Sie konkret nach der Möglichkeit eines Bildungsgutscheines.
Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!
Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Welche Leistungen werden durch das Arbeitsamt übernommen?
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, bekommen Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein.
Folgende Kosten für Ihre Umschulung werden übernommen oder bezuschusst:
Lehrgänge
Bei einer Umschulung durch Bildungsträger wie dem IBB fallen Kursgebühren an. Diese werden durch das Arbeitsamt übernommen, wenn Sie die Förderung durch den Bildungsgutschein bekommen haben. Bei einer betrieblichen Umschulung, auch duale Umschulung genannt, sind Sie direkt bei einem Unternehmen angestellt. Teilnehmer bekommen meistens ein regelmäßiges Gehalt und es fallen keine Kursgebühren an.
Fahrtkosten
Wenn die Umschulung in der Nähe Ihres Wohnortes stattfindet, bekommen Sie die tägliche Anfahrt erstattet. Diese Pendelfahrten können sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Wenn Sie sich eine Unterkunft am Ort Ihrer Umschulung genommen haben, weil dieser zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist, werden bestimmte Fahrtkosten erstattet. Dazu zählen die An- und Abreise für eine monatliche Familienheimfahrt oder die monatliche Fahrt eines Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort.
Kosten für eine Unterkunft und Verpflegung
Wenn die Entfernung zum Ausrichter der Umschulung zu groß ist, kann auch eine Unterkunft durch das Arbeitsamt finanziert werden. Auch die Verpflegung in Ihrer zwischenzeitlichen Unterkunft kann gefördert werden.
Lebensunterhalt
Während einer Umschulung bekommen Sie in der Regel kein Gehalt. In vielen Fällen sind Umschulungen aber ganztägig, sodass parallel keine Erwerbstätigkeit für den Lebensunterhalt möglich ist. Deshalb können Sie in dieser Phase durch das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kindergeld unterstützt werden. Sprechen Sie diese Themen mit Ihrem Sachbearbeiter im Arbeitsamt bei der Beratung zur Umschulung an.
Prüfungsgebühren
Die Kosten für Arbeitskleidung, Prüfungsstücke oder Prüfungsgebühren werden ebenfalls vom Arbeitsamt übernommen.
Ausgaben für Bücher
In der Förderung durch den Bildungsgutschein sind auch Ausgaben für Arbeitsmaterialien wie Bücher, Taschenrechner, Stifte und Schreibblöcke enthalten.
Kinderbetreuung
Kosten für die Kinderbetreuung können durch den Bildungsgutschein übernommen werden. Es setzt allerdings voraus, dass die Kinder aufsichtsbedürftig sind. Als aufsichtsbedürftig gelten sie, wenn sie noch nicht 15 Jahr alt sind. Erstattungsfähig sind Leistungen wie Kindergartengebühren, Kosten für eine Tagesmutter oder Aufwendungen für eine Kinderbetreuung durch Freunde oder Verwandte.
Übrigens: Als Kunde der Arbeitsagentur können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,- €, für die Abschlussprüfung 1.500,- € steuerfrei. Holen Sie jetzt Ihre Qualifikation nach und absolvieren Sie eine anerkannte Berufsumschulung, um sich bessere Jobperspektiven und Aufstiegschancen zu sichern!
Gut zu wissen: Umschulung über das Jobcenter vs. Umschulung über die Arbeitsagentur
Umschulungen können in Deutschland sowohl über das Jobcenter als auch über die Agentur für Arbeit organisiert werden. Der entscheidende Unterschied: Die Zuständigkeiten und die Finanzierung sind unterschiedlich geregelt.
- Umschulung über das Jobcenter: Das Jobcenter ermöglicht Umschulungen für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dabei übernimmt das Jobcenter die Kosten, wenn die Umschulung die Integration in den Arbeitsmarkt fördert.
- Umschulung durch die Arbeitsagentur: Die Bundesagentur für Arbeit regelt vor allem die berufliche Umschulung von Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Hier steht die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Ob über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, beide Institutionen arbeiten eng zusammen, um individuelle Lösungen für Ihre erfolgreiche berufliche Neuorientierung zu finden.
Ob kaufmännische Berufe, Steuerfachangestellte oder Mediengestalter: Mit den aktuellen Top Ten der beliebtesten Umschulungen liegen sie immer richtig. Denn sie sind etabliert, werden gerne vom Arbeitsamt finanziert und sind vor allem auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Beste Aussichten also für Ihre berufliche Zukunft! Welche Umschulungsberufe dazugehören und was sie bieten, erfahren Sie hier.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Umschulung durch das Arbeitsamt
Wann zahlt das Arbeitsamt eine Umschulung?
Um den Bildungsgutschein und damit eine bezahlte Umschulung durch das Arbeitsamt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können, den drohenden Verlust der Arbeit abwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen können.
Wie fördert die Agentur für Arbeit eine Umschulung?
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, fördert Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein. Damit können unter anderem Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten übernommen werden. Weitere Formen der Unterstützung bieten das Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kindergeld.
Was sind Voraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt?
Sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen können Unterstützung durch das Arbeitsamt bekommen. Entscheidend ist, dass die Umschulung notwendig ist, etwa um drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern oder danach einen neuen Beruf auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Wo muss ich eine Umschulung beantragen?
Den Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Förderungen können durch die Arbeitsagentur, Jobcenter oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen. Bei einer Umschulung wegen Krankheit kommt auch die Renten- oder Krankenversicherung in Frage.
Übernimmt das Arbeitsamt mein Gehalt während einer Umschulung?
Während einer Umschulung bekommen Sie in der Regel kein Gehalt. An dieser Stelle können Sie aber durch das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kindergeld unterstützt werden. Besprechen Sie das Thema auf jeden Fall im Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Einen Minijob dürfen Sie im Übrigen ausüben, wenn Sie neben der Umschulung Zeit dafür finden.
Finanziert das Arbeitsamt eine betriebliche Umschulung?
Bei der betrieblichen Umschulung bekommen Sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus kann Sie die Agentur für Arbeit mit Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Arbeitslosengeld unterstützen.
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