Die Weiterbildungsprämie - Ihr Motivations-Kick für den Berufsabschluss
Die Weiterbildungsprämie ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die erfolgreich an einer abschlussorientierten beruflichen Umschulung teilnehmen. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss bestimmer Zwischen- und Abschlussprüfungen ausgezahlt. Nutzen Sie die Chance, Ihre Karriere voranzubringen und profitieren Sie von finanziellen Anreizen bis zu 2.500 €, die Sie auf Ihrem Weiterbildungsweg begleiten. Ob Sie neue Fähigkeiten erwerben oder bestehendes Wissen vertiefen möchten – die Weiterbildungsprämie hilft Ihnen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Jetzt informieren und durchstarten!
Weiterbildungsprämie auf einen Blick: So einfach geht's
1. Entscheidung für eine Umschulung
Sie entscheiden sich für eine Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss, bspw. eine Umschulung zum Kaufmann / Kauffrau für IT-Systemmanagement (IHK) oder eine Umschulung zum Steuerfachangestellten (StBK) beim Bildungsträger IBB.
2. Voraussetzungen erfüllen
Voraussetzung für die Weiterbildungsprämie ist die Teilnahme an einer Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss durch eine offizielle Kammer. Die Umschulung muss mindestens 2 Jahre lang dauern und durch einen Bildungsgutschein gefördert sein.
3. Zwischenprüfung bestehen
Nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung wird Ihnen ein Betrag in Höhe von 1.000 € bewilligt.
4. Abschlussprüfung meistern
Wenn Sie anschließend auch die Abschlussprüfung durch eine offizielle Kammer meistern, dürfen Sie sich über weitere 1.500 € freuen.
5. Weiterbildungsprämie auszahlen lassen
Reichen Sie abschließend Ihre Zeugnisse bei der zuständigen Arbeitsagentur oder beim Jobcenter ein, um eine Bewilligung der Weiterbildungsprämie zu erhalten. Die ausgezahlte Prämie ist steuerfrei und nicht zweckgebunden.
Inhaltsübersicht
Wie bekomme ich die Weiterbildungsprämie?
Die staatliche Förderung durch die Weiterbildungsprämie erhalten Sie in drei Schritten:
1. Voraussetzungen erfüllen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Weiterbildungsprämie zu bekommen?
Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind Umschulungsteilnehmer
- Ihre Umschulung wird mit einem Bildungsgutschein gefördert
- Ihre Umschulung dauert mindestens 2 Jahre
- Ihre Umschulung endet mit einer Abschlussprüfung durch eine offizielle Kammer, z. B. die IHK
Gut zu wissen: Nach erfolgreichem Bestehen der Umschulung wird die Weiterbildungsprämie nicht automatisch an Sie ausgezahlt, sondern muss bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter unter Vorlage des Zwischen- und Abschlusszeugnisses beantragt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und einer entsprechenden Bewilligung dürfen Sie sich dann über die Auszahlung der Weiterbildungsprämie freuen.
2. Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestehen
Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Teilnehmende einer geförderten Umschulung sowohl die Zwischen- als auch die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Die Zwischenprüfung dient als Nachweis des bisherigen Lernerfolgs und ist eine Voraussetzung, um die Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 € für diesen Teil der Umschulung zu erhalten. Nach erfolgreichem Durchlaufen der gesamten Umschulung erfolgt die Abschlussprüfung, deren Bestehen zusätzlich mit einer Prämie von 1.500 € belohnt wird. Die Prämien sollen Anreize schaffen, die Umschulung konsequent bis zum Ende zu verfolgen und abzuschließen.
3. Weiterbildungsprämie sichern
Die Weiterbildungsprämie für die erfolgreichen Zwischen- und Abschlussprüfungen wird von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter ausgezahlt. Alles was Sie tun müssen, ist Ihre entsprechenden Zeugnisse einzureichen und auf die Bewilligung der Prämie zu warten.
Übrigens: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihnen die Weiterbildungsprämie verwehrt wird. Das kann passieren, wenn etwa Ihre Abschlussprüfung nicht bei einer offiziellen Kammer erfolgt ist. Achten Sie daher genau darauf, alle Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie zu erfüllen.
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Ob Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Umschulungsprämie - es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, mit denen Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings finanziert werden können.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu passenden Fördermöglichkeiten.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungsprämie
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer finanziell unterstützt, wenn sie eine berufsbezogene Umschulung absolvieren. Sie hilft dabei, die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu senken und motiviert zur beruflichen Weiterentwicklung.
Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?
Die Höhe der Weiterbildungsprämie beträgt insgesamt maximal 2.500 € und ist steuerfrei.
Welche Umschulungen werden mit der Weiterbildungsprämie gefördert?
Es werden Umschulungen und andere Weiterbildungen gefördert, die berufliche Qualifikationen verbessern und in Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durchgeführt werden. Bei IBB ist mit Sicherheit auch für Sie der richtige Kurs dabei.
Wie kann ich die Weiterbildungsprämie beantragen?
Um die Prämie zu beantragen, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den erforderlichen Schritten für den Antrag.
Wie unterscheiden sich das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie?
Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 € für Arbeitnehmer, die während ihrer Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung weiterhin Arbeitslosengeld oder Arbeitsentgelt beziehen. Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich hingegen um eine einmalige finanzielle Belohnung von bis zu max. 2.500 €, die Arbeitnehmer für das erfolgreiche Bestehen von Zwischen- oder Abschlussprüfungen einer geförderten Umschulung erhalten. Sie soll Anreize für den Abschluss von Qualifizierungen setzen.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Im Falle eines Abbruchs besteht kein Anspruch auf die Weiterbildungsprämie. Es können jedoch je nach Umständen individuelle Lösungen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprochen werden.
Ist die Weiterbildungsprämie zweckgebunden?
Nein. Sie können selbst entscheiden, wofür Sie Ihre Prämie ausgeben.