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Umschulung: Voraussetzungen und Finanzierung

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Umschulung: Voraussetzungen und Finanzierung

Digitalisierung, Fachkräfteengpässe sowie demografischen Wandel – der Arbeitsmarkt wandelt sich rasant. Mit einer Umschulung können Sie gefragte Qualifikationen erwerben und Ihre Berufschancen steigern. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Ihre Umschulung finanzieren können.

Inhaltsübersicht

01Wichtige Voraussetzungen in Kürze
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02Wichtige Voraussetzungen im Detail
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03Finanzierung und Förderung einer Umschulung
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04Wie funktioniert die Umschulung über die Agentur für Arbeit?
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05Häufig gestellte Fragen zum Thema Umschulung
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06Alle Umschulungskurse
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Wichtige Voraussetzungen in Kürze

Wichtige Voraussetzungen für eine Umschulung: 

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (falls Erstausbildung nicht vorliegt)
  • Arbeitslosigkeit (bestehend oder drohend)
  • Verbesserung der beruflichen Situation durch die Umschulung

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

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Umschulung: Voraussetzungen im Detail erklärt

Wenn Sie aus persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht weiter ausüben können oder wollen, eröffnet eine Umschulung neue Karrierewege. Möchten Sie für die Umschulung eine Förderung und Finanzierung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, so gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter von 18 Jahren: Umschulungen sind für Personen ab 18 Jahren möglich.
  • Abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung: Um förderfähig zu sein, ist in der Regel eine abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung nötig.
  • Voraussetzungen ohne Ausbildung: Ohne abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung gelten andere Voraussetzungen für eine Umschulung. Dazu zählen unter anderem mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Persönliche oder berufliche Gründe, die eine Weiterausübung als ungelernte Kraft im bisherigen Beruf verhindern, erleichtern zusätzlich die Bewilligung der Förderung.
  • Arbeitslosigkeit (bestehend oder drohend): Bei bestehender oder unmittelbar drohender Arbeitslosigkeit kann eine Umschulung die berufliche Integration fördern.
  • Schlechte Berufsperspektiven: Bestehen im aktuellen Beruf nachweislich schlechte berufliche Perspektiven, beispielsweise durch strukturellen Wandel, Branchenkrisen oder neue technische Entwicklungen, so kann eine Umschulung zur beruflichen Weiterentwicklung dienen.
  • Eignung für Umschulungsberuf: Einige Berufe haben gesonderte Zulassungsvoraussetzungen. Für den Umschulungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist beispielsweise zwingend ein behördliches Führungszeugnis notwendig, da Vorstrafen den Einsatz im Sicherheitsgewerbe verhindern. Sollte es gesonderte Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf geben, so werden diese von uns in einem Beratungsgespräch besprochen.
  • Nach Krankheit oder Unfall: Wenn Sie durch Krankheitsfälle oder Unfälle Ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur stark eingeschränkt ausüben können, kann die Umschulung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und die berufliche Rehabilitation fördern.
  • Verbesserung beruflicher Situation: Die Umschulung muss eindeutig zu einer Optimierung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt führen.

Umschulung: Finanzierung und Förderung

Da Umschulungsmaßnahmen in der Regel nicht kostenlos sind, gibt es eine ganze Bandbreite an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die Umschulungskosten übernehmen. Zu den gängigsten Kostenträgern für die berufliche Neuorientierung oder den Berufswechsel zählen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Hier finden Sie erste Beratungsangebote zur Finanzierung sowie zu geeigneten Umschulungsangeboten.

Förderfähig sind bei erfüllten Voraussetzungen Arbeitssuchende, Berufstätige, Arbeitgeber sowie Rehabilitanden. Übrigens erhalten Sie auch als Empfänger von Arbeitslosengeld (bei erfüllten Voraussetzungen) Umschulungsförderungen. Es kann ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Ein weiterer Vorteil: Laut Weiterbildungsstärkungsgesetz können Umschüler von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter 1.000 Euro für eine erfolgreiche Zwischenprüfung plus 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten. 

Welche Kostenträger kommen für die Umschulung in Frage?

Folgende Kostenträger bieten sich für die Finanzierung und Förderung Ihrer Umschulung an:

  • Agentur für Arbeit/Jobcenter: Übernimmt Umschulungs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Hilfsmittel wie Bücher und Kinderbetreuung
  • Krankenkasse oder Rentenversicherung: Übernimmt Leistungen wie Fahrtkosten, Umschulungsgebühren, Hilfsmittel und Wohnungshilfen

Welche Umschulungs-Förderungen gibt es?

Mit bis zu 100 Prozent Kostenübernahme bieten sich für die Finanzierung der Umschulung unter anderem folgende Fördermöglichkeiten an:

Grundsätzliche Voraussetzungen sind hierbei die Volljährigkeit, eine abgeschlossene Erstausbildung (in Ausnahmen ist auch mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung ohne Abschluss möglich) sowie nachweisliche oder dringende Gründe für eine berufliche Neuorientierung. Zudem muss die Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie dem IBB erfolgen.
 

Wie funktioniert die Umschulung über die Agentur für Arbeit?

Die Förderung der Umschulung über die Agentur für Arbeit erfolgt in der Regel über den Bildungsgutschein, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Einen Bildungsgutschein können Sie bei förderfähigen Umschulungen oder Weiterbildungen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim entsprechenden Träger einlösen, sofern dieser als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist. Der Bildungsgutschein weist Ihr Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme sowie den Geltungsbereich aus und kann sowohl für Arbeitssuchende als auch für Berufstätige bei berufsbegleitenden Maßnahmen gelten.

Beachten Sie, dass es bei der Umschulung durch das Jobcenter oder über die Arbeitsagentur Unterschiede hinsichtlich Finanzierung und Zuständigkeiten gibt. Das Jobcenter kümmert sich vorrangig um Förderberechtigte ohne Anspruch auf ALG-I, während die Arbeitsagentur für ALG-I-Anspruchsberechtigte zuständig ist.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Umschulungen bei der Agentur für Arbeit.

Mit Umschulungen beim IBB eine neue Karriere starten

Wenn Sie sich für eine Umschulung als Neustart in eine neue Karriere interessieren, dann bietet Ihnen das IBB als Bildungsträger vielfältige zertifizierte Umschulungsangebote, die bis zu 100 Prozent förderfähig sind. Zudem können Sie mit unseren Umschulungen wertvolle Zusatzzertifikate wie ICDL, das LanguageCert oder auch Qualifikationen im Umgang mit SAP® oder Amazon Web Services (AWS) erwerben.

Erfahren Sie hier mehr zu unseren Umschulungen!

4 Gründe, warum das IBB die richtige Wahl ist

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Seit 1985 bringen wir unsere Kunden mit passgenauen Weiterbildungen ans Ziel ihrer Karriereplanung. Wir wissen genau, wie Bildung geht.

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Wir verfügen in ganz Deutschland über gut erreichbare Schulungszentren – und bei Bedarf können Sie auch von zu Hause aus lernen.

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Von Aufstiegs-BAföG bis Qualifizierungs-chancengesetz: Unsere Kurse können durch unterschiedlichste Förderprogramme be-zuschusst werden. Wir beraten Sie dazu gerne!

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Wir haben mehr als 1000 Kursmodule in unterschiedlichsten Fachgebieten im Angebot. Daraus stellen wir für Sie ein individuelles Programm zusammen, das genau zu Ihren beruflichen Zielen passt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Umschulung

Kann ich auch in Teilzeit eine Umschulung absolvieren?

Eine Umschulung in Teilzeit ist beim IBB möglich. Durch kürze Lernzeiten enden Kurse bereits am frühen Nachmittag und lassen somit Zeit für Privates. Der Abschluss erfolgt wie bei der Vollzeit-Umschulung als vollwertige Berufsausbildung mit offiziellem IHK-Abschluss.

Habe ich einen Anspruch auf eine Umschulung?

Bei Umschulungen handelt es sich um sogenannte Kann-Leistungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Umschulung besteht daher nicht. Hier kommt es darauf an, die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung durch Kostenträger zu erfüllen und zertifizierte Bildungsträger zu wählen.

Habe ich einen Anspruch auf die Förderung und Finanzierung meiner Umschulung?

Auch bei der Förderung der Umschulung handelt es sich um eine Kann-Leistung, die von Kostenträgern wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung unter bestimmten erfüllten Voraussetzungen bewilligt wird.

Was tun, wenn ich Voraussetzungen für eine Umschulung nicht erfülle?

Sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen wie eine vorhandene Erstausbildung oder berechtigte Gründe für eine Umschulung nicht und kommen daher für eine Förderung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur nicht in Frage? In diesem Fall bieten sich weitere Weiterbildungsmöglichkeiten an. Dazu zählen:

  • Weiterbildungen
  • Aufstiegsfortbildung
  • Zusatzqualifikationen
  • Teilqualifizierungen
  • Coachings und Bewerbungsunterstützung

Wenn Sie eine Umschulung auch ohne Ausbildung anstreben, dann gibt es in Ausnahmefällen auch hierfür die Möglichkeit zur Förderung. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Umschulung ohne Ausbildung.

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