Qualifizierungsgeld: So zahlt sich Bildung noch mehr aus
Das Qualifizierungsgeld bildet seit 1. April 2024 eine neue Leistung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes. Weiterbildung für Berufstätige wird damit noch attraktiver, weil durch das Qualifizierungsgeld ein fester Teil des Gehalts während der Teilnahme von der Agentur für Arbeit übernommen wird (Entgeltersatzleistung). So können sich Beschäftigte ganz auf ihre Qualifizierung konzentrieren und damit ihre Kompetenzen auf den neuesten Stand bringen, ihren Arbeitsplatz sichern und sich den wachsenden und wechselnden Anforderungen der Arbeitswelt anpassen. Weiterbildung zahlt sich also auf vielfältige Weise aus – und dank Qualifizierungsgeld sogar im wahrsten Sinne!
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Was ist das Qualifizierungsgeld und welche Vorteile bringt es?
Mit dem Qualifizierungsgeld erhalten Teilnehmer daher für die Dauer ihrer Weiterbildung einen festen Lohnkostenzuschuss von 60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit mind. einem Kind) des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Das Qualifizierungsgeld erleichtert damit Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Weiterbildung und entlastet gleichzeitig ihre Arbeitgeber.
Das Qualifizierungsgeld basiert auf dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung “ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz). Es bildet einen Baustein zur Förderung der Beschäftigten und zur Stärkung ihrer Fähigkeiten für die Zukunft. So soll gleichzeitig ihr aktueller Arbeitsplatz und der Fachkräftebedarf gesichert werden. Zu den Zielen gehören:
- Der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt durch Weiterbildung zu begegnen und das Wissen der Beschäftigten an neue Entwicklungen anzupassen
- Arbeitslosigkeit aufgrund von Strukturwandel zu vermeiden
- Weiterbildungsaktivitäten für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu stärken
- Beschäftigte im Unternehmen zu halten und Fachkräfte für die Zukunft zu sichern
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld in Form der Lohnkostenbezuschussung können Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder ihrer Qualifikation erhalten. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Mindestens 20 % der Beschäftigten haben einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben (weniger als 250 Beschäftigte) sind es 10 %.
Es muss eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildung vorliegen.
Der Weiterbildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. Die Bildungsmaßnahme selbst braucht aber keine AZAV-Zulassung.
Die Bildungsmaßnahme hat eine Dauer von mehr als 120 Stunden. Dabei können auch mehrere kürzere Angebote kombiniert werden.
Die Kosten der Qualifizierung trägt der Arbeitgeber.
Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist, sind ausgeschlossen.
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Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Kursvorschläge für die Förderung mit Qualifizierungsgeld
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Was ist der Unterschied zwischen dem Qualifizierungsgeld und den Leistungen des Qualifizierungschancengesetzes?
Das bereits 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz richtet sich ebenfalls an Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiterqualifizieren möchten. Vom Qualifizierungsgeld unterscheidet es sich in der Art der Bezuschussung und den Zertifizierungsbedingungen des konkreten Qualifizierungsangebots.
Qualifizierungsgeld
- Das Qualifizierungsgeld bietet eine Bezuschussung der Lohnkosten während der Weiterbildung.
- Die Höhe von 60 % / 67 % ist von der Betriebsgröße unabhängig.
- Da der Arbeitgeber die Bildungsmaßnahme selbst finanziert, ist keine AZAV-Zertifizierung nötig.
Qualifizierungschancengesetz
- Das Qualifizierungschancengesetz punktet mit einer Bezuschussung der Lohnkosten und der Lehrgangskosten.
- Die Höhe (bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten) ist jeweils abhängig von der Betriebsgröße.
- Die Bildungsmaßnahme muss AZAV-zertifiziert sein, damit sie förderbar ist.
Um maximal zu profitieren, empfiehlt sich also im konkreten Fall ein Vergleich:
Die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz kann in vielen Fällen die bessere Alternative sein. Alle Informationen zum Qualifizierungschancengesetz finden Sie hier. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, von welchen Fördermöglichkeiten Sie als Unternehmen im konkreten Fall am besten profitieren können!
Wie kann ich die Förderung durch das Qualifizierungsgeld erhalten?
Der Arbeitgeber-Service (AGS) berät Sie gerne zu den Möglichkeiten, Qualifizierungsgeld zu erhalten. Eine Antragstellung sollte spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.