Ausbildung Betreuungskraft
nach §§ 43b, 53b (bisher §87b)
Inhaltsübersicht
In der Seniorenbetreuung und Pflegeheimen ist nicht nur professionelle Pflege wichtig, sondern auch ein liebevoller Umgang (Betreuung). Daher ist der Bedarf an einer Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 53c und davor § 87b) in diesen Einrichtungen /Diensten nach wie vor groß.
Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI / eines Alltagsbegleiters?
Der Beruf als Alltagsbegleiter bzw. Betreuungskraft eignet sich optimal für Menschen, die Interesse am Bereich der Betreuung haben, aber über keine spezielle therapeutische oder pflegerische Ausbildung verfügen. Die Betreuungskraft ist unter anderem bei der Arbeit mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen von großer Bedeutung. Besonders dann, wenn bei den Pflegebedürftigen keine körperlichen Gebrechen vorliegen, wird nicht unbedingt ständig eine Pflegekraft benötigt, dafür aber viel Zuwendung und Beschäftigung.
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehört die Unterstützung und Motivation der Alltagsaktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen, die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten außerhalb der Einrichtung oder ein einfühlsames Gespräch. Wenn Ihnen solche Aufgaben zusagen, ist unsere IBB-Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI für Sie genau richtig.
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Ob Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Umschulungsprämie - es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, mit denen Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings finanziert werden können.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu passenden Fördermöglichkeiten.
Übersicht unserer Betreuungskraft-Weiterbildungen
Für Ihre Suche gibt es 29 Treffer
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Deutsch für den Pflegeberuf - Basics und Aufbau
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Deutsch für den Pflegeberuf - Aufbau
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Computer-Grundlagen für soziale und medizinische Berufe
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikationen Ethik und Umgang mit psychischen Belastungen
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation Umgang mit geistig Beeinträchtigten
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation pflegerische Grundlagen
Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!
Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Jährliche Pflichtfortbildung der Betreuungskraft
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilzunehmen. Durch diese Fortbildung wird das Wissen für die berufliche Praxis auf den neuesten Stand gebracht. Das IBB bietet jährlich drei bis vier Termine mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten für solche Pflichtfortbildungen an.
Wie viel Gehalt verdient man als Betreuungskraft in Vollzeit oder Teilzeit?
Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53bSGB XI verdienen Sie seit dem 01.05.2024 mindestens den Pflege-Mindestlohn von 15,50 € je Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden im Pflegebereich erhalten Sie somit ein monatliches Grundgehalt von 2.480 € brutto ausgehend von 160 Arbeitsstunden im Monat.
Das Gehalt einer Betreuungskraft in Teilzeit ist folglich dann je nach Wochenarbeitszeit anzupassen. Als Alltagsbegleiter/in mit 20 Arbeitsstunden pro Woche kommen Sie beispielsweise auf ein Monatsgehalt von 1.240 € brutto.
Gehaltsübersicht gemäß Pflege-Mindestlohn:
Anstellungsverhältnis | Wochenarbeitszeit | Stundenlohn | Monatliches Gehalt (brutto) |
---|---|---|---|
Vollzeit | 40 | 15,50 € | 2.480 € |
Teilzeit | 20 | 15,50 € | 1.240 € |
Berufliche Perspektiven
Durch den stetig größer werdenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt auch der Bedarf an Betreuungsdienstleistungen kontinuierlich an. Durch das das Pflegestärkungsgesetz I, welches seit dem 1. Januar 2015 Gültigkeit hat, wurde außerdem der Betreuungsschlüssel erhöht. Die Aussichten, mit einer Fortbildung als Betreuungskraft einen Arbeitsplatz zu finden, sind somit gut.
In welchen Bereichen arbeitet man als Betreuungskraft?
Die Ausbildung wurde nach den neuesten Richtlinien vom 01.01.2017 aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft – auch Betreuungsfachkraft, Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer genannt – in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zu arbeiten, also beispielsweise in Pflegeheimen oder in Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.
Inhalt der Ausbildung
Ihre Weiterbildung zur Betreuungskraft gestaltet sich sehr vielfältig und legt großen Wert auf die sozialen bzw. zwischenmenschlichen Aspekte in der Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen.
- Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden – z.B. als Seniorenbetreuer / im Bereich der Altenpflege, anderen Einrichtungen der stationären Pflege oder in der privaten häuslichen Pflege
- Stärkung der Empathie
- Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation
- Stress- und Konfliktlösungen
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Ernährung
- Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
- Netzwerke im Alter
- Wohnen und Wohnformen
Anforderungen und Voraussetzungen
Diese Ausbildung zur Betreuungskraft richtet sich an Personen, die eine hohe soziale Kompetenz aufweisen. Bevor Sie sich für diese Ausbildung im IBB entscheiden, müssen Sie ein mindestens fünftägiges Praktikum absolvieren. Auf diese Weise können Sie herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden, Freude bereitet. Weitere Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs sind gute sprachliche Verständigungsmöglichkeiten in Deutsch sowie psychische Belastbarkeit.
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation
- Grundlagen des §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sowie § 45a und b nach SGB XI
- Stärkung der Empathie, Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation, Stress- und Konfliktlösungen
- Erkrankungen im Alter, Ernährung, Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
Kultursensible Pflege und interkulturelle Kommunikation
- Kulturen, Religionen, Migranten (Traditionen, Werte, Normen und Standards)
- Erwartungen und Erfahrungen im Umgang mit dem deutschen Gesundheitssystem
- Kommunikation in Gesundheitsberufen
- Ältere Menschen (Pflegealltag)
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung
- Grundlagen des §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sowie § 45a und b nach SGB XI
- Stärkung der Empathie, Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation, Stress- und Konfliktlösungen
- Erkrankungen im Alter, Ernährung, Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
Sterbe- und Trauerbegleitung
- Sterbebegleitung
- Teile aus der Palliative Care
- Hospizbewegung
- Umgang mit Schmerz, Tod, Trauerarbeit
- Kulturelle Unterschiede beim Abschied
- Umgang mit Kindern- und Jugendlichen
- Begleitung von Angehörigen (z. B. Kindern)
- Vertiefung der Palliativversorgung
- Vertiefung Hospizbewegung
- Sterbeprozess
- Sterberituale und Traditionen
Betreuungskraft mit Deutsch für den Pflegeberuf
- Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI
- Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden
- Stärkung der Empathie
- Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation
- Stress- und Konfliktlösungen
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Ernährung
- Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
- Netzwerke im Alter
- Wohnen und Wohnformen
- Redemittel, Wortschatz und einschlägige Grammatik für den Bereich Gesundheitswesen
Für Interessenten, die die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit als Betreuungskraft nicht mitbringen, werden zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt.
Fördermöglichkeiten unserer Weiterbildungen für Arbeitssuchende
Wer bietet finanzielle Förderung?
Einen Bildungsgutschein oder eine andere Förderungsart können Sie unter anderen bei folgenden Kostenträgern beantragen:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Wo informiere ich mich?
Der erste Schritt zu einer Förderung ist die Wahl einer passenden Fortbildung. Hier bietet das IBB eine breite Auswahl an Seminaren. All unsere Kurse sind zertifiziert – wir erfüllen somit die Anforderungen, die für eine Förderung notwendig sind.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Mehr zum Bildungsgutschein Weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung