Weiterbildung gefördert durch Bürgergeld – Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus
Die Regelungen rund um das Bürgergeld enthalten einen starken Aufruf zu mehr Weiterbildung – die Bundesregierung setzt auf ein „Jahrzehnt der Weiterbildung“. Anders als bei Hartz IV ist es nicht mehr das vorrangige Ziel, Menschen möglichst schnell in Jobs zu bringen. Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat sollen gezielt Anreize geschaffen werden, sich fortzubilden und eine abschlussbezogene Weiterbildung zu machen. Wir zeigen auf, wer das Weiterbildungsgeld erhält und ab wie es eingesetzt wird.
Achtung: Abschaffung des Bürgergeld-Bonus für Starts ab 1. April
Im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung ist der Bürgergeld-Bonus zum 31. März 2024 ausgelaufen.
Aktuelle Weiterbildungsteilnehmer erhalten den Bonus aber weiterhin bis zum Abschluss ihres Kurses, auch wenn dieser erst nach März endet!
Attraktive Förderungen: Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit 2023 Anspruch auf Bürgergeld. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
In Bezug auf Weiterbildung gibt es zwei Fördermöglichkeiten:
- den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat
(nur noch für Teilnehmer mit Start vor dem 01.04.2024!)
- das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat
Für den Bezug von Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht zwangsläufig Bürgergeld-Empfänger sein, sondern können auch als Empfänger von Arbeitslosengeld davon profitieren. Weitere Infos unten!
1. Der Bürgergeld-Bonus (75 Euro) - nur noch bei Kursstart vor dem 1. April
Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert. Wegen der Abschaffung des Bürgergeld-Bonus zum 31.03.2024 muss die Weiterbildung vor April 2024 gestartet sein. Aktuell ist keine Beantragung mehr möglich.
Die 75 Euro erhalten Empfänger anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
- 75 EUR pro Monat
- Gilt nur noch für Weiterbildungen, die vor dem 01.04.24 gestartet sind
- Gilt für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
- Gilt für Weiterbildungen ab 8 Wochen
Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!
Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
2. Das Weiterbildungsgeld (150 Euro)
Bürgergeld-Empfänger können ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Aber nicht nur sie profitieren: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten. Sie sind Kunde eines Jobcenters oder einer Agentur für Arbeit? Wir beraten Sie gerne zu den attraktiven Möglichkeiten des Weiterbildungsgeldes.
Wichtig: Das Weiterbildungsgeld bekommen Sie nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. „Als abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und ggf. auf bereits vorhandenen Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrungen, absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder abgebrochenen Ausbildungen, aufbauen.“ (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung). Die 150 Euro erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie, wenn Sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung“ absolvieren. Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein oder ein Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro im Monat. Es wird als Prämie gezahlt, zusätzlich zum Bürgergeld und der Miete.
- 150 EUR pro Monat
- Gilt für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
- Auch Arbeitslosengeld-Empfänger können Weiterbildungsgeld erhalten
- Beim IBB sind Förderungen von Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen möglich
Weitere Fragen und Antworten zum Weiterbildungsgeld
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?
Den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro im Monat erhalten Sie als Bürgergeld-Empfänger, wenn Sie eine Maßnahme besuchen, die langfristig Ihre Jobchancen verbessert. Die Weiterbildung muss nicht abschlussbezogen sein, aber über mindestens acht Wochen laufen. Wegen der Abschaffung des Bürgergeld-Bonus zum 31.03.2024 muss die Weiterbildung vor April 2024 gestartet sein. Aktuell ist keine Beantragung mehr möglich.
Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat erhalten Sie als Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Anders als der Bürgergeld-Bonus wurde das Weiterbildungsgeld nicht abgeschafft, sondern läuft ganz normal weiter.
Wie lange kann ich mit dem Weiterbildungsgeld planen?
Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausgezahlt werden, wenn die Bildungsmaßnahme einen Berufsabschluss erfordert. Im Vergleich zur alten Hartz IV-Regelung bedeutet dies eine Verlängerung um ein Jahr.
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie sind unterschiedliche Förderungen. Die Weiterbildungsprämie können Sie erhalten, wenn Ihre Weiterbildung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Da es sich dabei meist um eine Umschulung handelt, wird die Prämie auch als Umschulungsprämie bezeichnet. Sie beträgt 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Im Anschluss an die Umschulung oder Nachqualifizierung müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung bei Ihrem Kostenträger vorlegen. Insgesamt können Sie also bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie erhalten.
Schub für Ihre Weiterbildung: Nutzen Sie auch die weiteren Fördermöglichkeiten!
Auch unabhängig von den Bürgergeld-Regelungen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Prämien, von denen Sie profitieren.
Dazu gehört vor allem der Bildungsgutschein, der Ihnen eine kostenlose Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen ermöglicht. So können Sie schnell einen neuen Job finden – und damit deutlich mehr Geld verdienen als bei Bezug von Bürgergeld!
Je nach Situation profitieren Sie außerdem
- von der Umschulungsprämie, die Ihnen bei Bestehen der Prüfungen bis zu 2.500 € beschert
- vom Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der Ihnen die kostenlose Teilnahme z.B. an Coachings, Kenntnisvermittlungen und weiteren individuellen Hilfestellungen ermöglicht
- von weiteren Leistungen zu Ihrer Unterstützung
Was ändert sich mit dem Bürgergeld?
Langfristige Beschäftigung statt schneller Vermittlung
Mit dem neuen Bürgergeld möchte die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Arbeitssuchenden und Jobcenter verändern. Bisher ging es oft darum, Menschen möglichst schnell in neue Jobs zu vermitteln („Vermittlungsvorrang“). Dabei zählte kaum, ob die Tätigkeit dem Arbeitssuchenden gefiel oder ob die Zukunftsperspektiven in der Branche positiv waren. Mit der Einführung des Bürgergeldes stehen nun die Vermittlung von Weiterbildungen, Umschulungen und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob" soll dabei viel stärker gelten. Aber auch beim Bürgergeld sind Sanktionen und Leistungskürzungen um bis zu 30 % des Regelsatzes möglich, wenn auferlegte Pflichten verletzt werden. Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mehr Weiterbildung und Coaching
Fachkräfte werden in allen Branchen händeringend gesucht. Gerade Langzeitarbeitslose können aber von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren. Ziel ist es daher, Menschen durch Qualifizierung und Weiterbildung zu gut ausgebildeten Arbeits- und Fachkräften zu entwickeln. Wer sich für eine Weiterbildungsmaßnahme entscheidet, soll intensiver unterstützt werden. Wenn Sie etwa einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie nun statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden. Und für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.
Außerdem werden Coachings stärker als bisher zur individuellen Förderung eingesetzt, um Menschen den Weg (zurück) in die Erwerbstätigkeit zu ebnen. Beim IBB finden Sie zahlreiche Coachings zur Entwicklung Ihrer persönlichen Karriere. Auch das Nachholen von Grundkompetenzen wird erleichtert.
Weiterbildung wird belohnt: die Vorteile des Bürgergeldes
- 75 EUR pro Monat für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss (bei Beginn bis 31.03.2024)
- 150 EUR pro Monat für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
- Unbürokratisch und digital zugänglich
- Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft.
- Stärkerer Einsatz von ganzheitlicher Betreuung in Form von Coachings zum Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Ob Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Umschulungsprämie - es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, mit denen Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings finanziert werden können.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu passenden Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen zum Bürgergeld
- der aktuelle Gesetzentwurf des Bürgergeldes
- alle Fragen und Antworten zum Bürgergeld
- die nationale Weiterbildungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung