PRESSEMITTEILUNG

Betreuungskraft nach § 43 b SGB XI - jetzt auch mit PC-Grundlagen

Wer gern in Kontakt mit älteren Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung das geistige und seelische Wohl Hilfsbedürftiger fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.

Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.

Das Besondere: Der Kurs wird ergänzt durch eine Grundlagenvermittlung zum Umgang mit PC und Internet, dem Betriebssystem Windows und den Programmen von Microsoft Office®. Dieses Fundament zählt heutzutage zu den Grundvoraussetzungen in der Arbeitswelt – auch im Bereich Pflege.

(Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien vom 29.12.2014 des § 87b Abs. 3 SGB XI aufgebaut. Ab dem 01.01.2017 findet man die Betreuungskraft unter § 43b SGB XI.)