Kurzarbeit und Weiterbildung im Überblick
Kurzarbeit und Weiterbildung
Zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2023
Kurzarbeit: Informationen zu Kurzarbeitergeld und Möglichkeiten zur Weiterbildung
Auf dieser Seite erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle wichtigen Informationen zu Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld sowie Weiterbildungen und Weiterbildungsförderungen. Zusätzlich finden Sie eine passende Auswahl an Weiterbildungskursen, die sich speziell an Unternehmen und Mitarbeiter richten, die von Kurzarbeit betroffen sind.
Empfehlungen vom Institut für Berufliche Bildung
✔ Nutzen Sie die Kurzarbeit für die geförderte Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter.
✔ Binden Sie Ihre Mitarbeiter mithilfe von Qualifizierungsmaßnahmen langfristig an Ihr Unternehmen.
✔ Profitieren Sie von vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Sie können dadurch bares Geld sparen.
✔ Nutzen Sie unseren Live-Unterricht einfach im Homeoffice.
✔ Lassen Sie sich kostenlos zu Weiterbildungen in der Kurzarbeit beraten – persönlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten.
Inhaltsübersicht
Informationen für Arbeitgeber
Informationen der Agentur für Arbeit
Auf der folgenden Website finden Sie alle offiziellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld. Dazu zählen:
- Informationen für Unternehmen, die sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen
- Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kurzarbeitergeld
Mehr Informationen (Website: Bundesagentur für Arbeit)
Beratung: Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit
Ihre Vorteile durch Weiterbildung während der Kurzarbeit:
- Staatliche Förderung nutzen
- Leerlaufzeiten mit Weiterbildung sinnvoll nutzen
- Kurzfristigen Schulungsbedarf decken
- Für längerfristige Herausforderungen und Transformationsprozesse wappnen (Digitaler Wandel)
- Wettbewerbsvorteil durch Qualifizierung schaffen
- Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden
Konkrete Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter:
Das 1985 gegründete Institut für Berufliche Bildung (IBB) gehört zu den größten privaten Anbietern beruflicher Bildung in Deutschland. Mehr als 1000 zertifizierte Schulungen in 20 Fachbereichen bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine Vielzahl an passgenauen Qualifizierungsmöglichkeiten.
Die Bandbreite reicht von Management und Büro über Grafik und Design sowie Lager und Logistik bis hin zu Qualitätsmanagement, Sprachen, Umwelt, Praxismanagement und vielem mehr. Zum breiten Spektrum gehören außerdem Kurse zu Betriebssystemen wie Windows und Linux oder Anwendungen wie Microsoft Office, ERP, Lexware, und Datenbanken sowie diverse Programmierkurse. Fast alle Schulungen sind zertifiziert und damit sofort förderfähig.
Die Teilnahme am Live-Unterricht ist online und ortsunabhängig von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus möglich. Dabei spielt unsere virtuelle Online-Akademie Viona gerade in Zeiten von Kurzarbeit ihre Stärke aus und ermöglicht eine sichere und flexible Teilnahme mit schnellen Kusstarts und effektivem Lernkonzept. Als Pionier des virtuellen Klassenraums setzt das IBB bereits seit 2007 auf die Vorteile von Viona®. Profitieren Sie von der längsten Erfahrung aller deutschen Bildungsanbieter mit virtuellem Unterricht!
Maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept:
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen zusätzlich auch speziell zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.
Ideale Kurspakete zur Weiterbildung während der Kurzarbeit
Die folgenden beispielhaften Kursvorschläge kombinieren topaktuelles, praxis- und zukunftsorientiertes Wissen zu verschiedenen typischen Themenschwerpunkten des Arbeitsalltags. Da ist auch für Sie und Ihre Mitarbeiter etwas dabei!
Jetzt buchen: Die unten genannten Kurspakete schnüren wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
Beratung: Weiterbildungsförderungen während der Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Beschäftigte für diese und ähnliche Maßnahmen übernehmen. Auf diese Weise sind unsere Bildungsangebote für Ihr Unternehmen in den meisten Fällen kostenlos.
Erstattung der Lehrgangskosten während der Kurzarbeit:
Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, die Kurzarbeitergelt erhalten, sofern diese Maßnahmen über 120 Stunden dauern und der Träger AZAV-zugelassen ist. Die Zuschüsse sind im Beschäftigungssicherungsgesetz geregelt und nach Betriebsgröße gestaffelt:
- Bis 10 Mitarbeiter: 100 %
- 10-249 Mitarbeiter: 50 %
- 250-2499 Mitarbeiter: 25 %
- ab 2500 Mitarbeiter: 15 %
Achtung: Die Erstattung der Lehrgangskosten ist momentan bis 31.07.2024 befristet!
Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz:
Gefördert werden alle Beschäftigte (ganz unabhängig von Kurzarbeit), die in Absprache mit Ihnen als Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten sowie zwischen 25 % und 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Alle Informationen zum Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie hier.
Maßgeschneidertes Fortbildungskonzept:
Ob Großbetrieb oder Familienunternehmen – gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen ein Fortbildungskonzept nach Ihren individuellen Zielen und Vorgaben, damit Sie Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit optimal weiterbilden können.
Kostenlose Beratung:
Lassen Sie sich zu Weiterbildungsförderungen während der Kurzarbeit beraten – individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.
Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!
Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Was sind Voraussetzungen für Kurzarbeit?
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit, Dauer und die Höhe sind in den §§ 95 bis 106 SGB III gesetzlich festgelegt. Daraus geht hervor, dass einer der Hauptgründe für Kurzarbeit der erhebliche Arbeitsausfall ist.
Dieser Arbeitsausfall ist begründet, wenn …
… er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem
unabwendbaren Ereignis beruht
… er vorübergehend ist
… er nicht vermeidbar ist
Treffen diese drei Bedingungen zu, besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, und es kann Kurzarbeitergeld für die eigenen Mitarbeiter beantragt werden. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und Kündigungen vermeiden.
Wo und wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
Belegschaft:
Wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einer Arbeitszeitkürzung betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Kurzarbeitergeld beantragen:
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu muss der anstehende erhebliche Arbeitsausfall dargelegt werden. Die Anträge mit der Darlegung und alle weiteren Formulare sind dann bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall muss schriftlich erfolgen.
Wenn das Kurzarbeitergeld genehmigt worden ist, muss der Arbeitgeber nur noch für den Bruttolohn über die tatsächlich geleisteten Stunden oder das Bruttogehalt aufkommen. Dieses niedrigere Gehalt wird dann als sogenannter Kurzlohn bezeichnet.
Sozialversicherungsbeiträge - nur noch bis 31.07.2024:
Sozialversicherungsbeiträge können zu 50 % erstattet werden, wenn die Zeit der Kurzarbeit für die berufliche Qualifizierung der Beschäftigten genutzt wird. Durch eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter profitieren Sie also zusätzlich!
Welche Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung werden häufig gestellt?
Was ist für die Beantragung genau zu tun? Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden? Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit praktisch?
Antworten auf typische Fragen wie diese finden Sie in den Informationen der Agentur für Arbeit.
Informationen für Arbeitnehmer
Wie viel Lohn wird während der Kurzarbeit ausgezahlt?
Das Instrument der Kurzarbeit wurde eingeführt, um Mitarbeitern eine finanzielle Absicherung zu geben. Unternehmen können durch die Maßnahme qualifiziertes Personal im Betrieb halten. Die zuletzt pandemiebedingte Erhöhung ist inzwischen wieder weggefallen. Gezahlt wird aber weiterhin der normale Satz (siehe unten).
Während der Kurzarbeit kommt der Arbeitgeber nur für die reale (reduzierte) Arbeitszeit auf (Kurzlohn). Einen Teil der Differenz zum normalen Gehalt übernimmt die Agentur für Arbeit in Form von Kurzarbeitergeld, nämlich 60 Prozent bei Kinderlosen bzw. 67 Prozent bei mindestens einem Kind.
Somit sind die finanziellen negativen Auswirkungen für den Mitarbeiter begrenzt. Dieser erhält zwar nicht das vollständige vorherige Bruttogehalt, jedoch auch nicht den erheblich geringeren Betrag, den er mit der reinen Kurzarbeit ohne Kurzarbeitergeld verdienen würde.
Gehaltsrechner:
Um Ihr individuelles Kurzarbeitergeld zu berechnen, nutzen Sie zum Beispiel einfach diesen Gehaltsrechner.
Kann die Phase der Kurzarbeit zur Weiterbildung genutzt werden?
Kurzarbeit wird von vielen Arbeitnehmern mit Sorge betrachtet; sie haben Angst vor den finanziellen Folgen oder der Arbeitslosigkeit. Aber Kurzarbeit sollte auch immer als Chance gesehen werden.
Weiterbildung während der Kurzarbeit:
Weniger Arbeitszeit bedeutet, dass Sie sich weiterbilden oder beruflich umorientieren können. Gleichzeitig stehen Sie finanziell mit dem Kurzarbeitergeld auf einem soliden Fundament.
Da sich die Arbeitswelt aufgrund der Digitalisierung ohnehin in einem permanenten Wandel befindet, bieten sich Weiterbildungen und Qualifizierungen während der neu hinzugewonnen Freizeit geradezu an. So bleiben Sie weiterhin beruflich vorne mit dabei. Eine mögliche Arbeitslosigkeit nach dem Auslaufen der Regelung verliert dadurch ihren Schrecken. Es ist sogar ein Gehaltszuwachs in einem neuen Job möglich.
Weiterbildung beim IBB:
Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, können Sie bei uns im IBB eine große Anzahl an passenden Weiterbildungsangeboten finden. Seit dem 01.01.2019 können diese Qualifizierungsmaßnahmen staatlich gefördert werden, d.h. ein Teil der Kosten oder ggf. auch der komplette Betrag wird übernommen. Lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.
Wie können Weiterbildungen gefördert werden?
Bund und Länder fördern individuelle berufliche Weiterbildungen bei ausgewählten Bildungsträgern wie dem IBB, indem sie teilweise oder auch vollständig die anfallenden Kosten für Ihre Weiterbildung erstatten.
Erstattung der Lehrgangskosten während der Kurzarbeit:
Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, die Kurzarbeitergelt erhalten, sofern diese Maßnahmen über 120 Stunden dauern und der Träger AZAV-zugelassen ist. Die Zuschüsse sind im Beschäftigungssicherungsgesetz geregelt und nach Betriebsgröße gestaffelt:
- Bis 10 Mitarbeiter: 100 %
- 10-249 Mitarbeiter: 50 %
- 250-2499 Mitarbeiter: 25 %
- ab 2500 Mitarbeiter: 15 %
Achtung: Die Erstattung der Lehrgangskosten ist momentan bis 31.07.2024 befristet!
Zu den weiteren typischen Fördermöglichkeiten (nicht nur bei Kurzarbeit) zählen:
Der Bildungsgutschein: Er wird von Kostenträgern wie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ermöglicht Ihnen bei Arbeitslosigkeit, aber auch zur Erhaltung Ihres aktuellen Arbeitsplatzes eine Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsanbieter wie dem IBB. Die Kosten werden dann in voller Höhe vom ausstellenden Kostenträger übernommen. Details zur Förderung durch den Bildungsgutschein erfahren Sie hier.
Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz: Gefördert werden Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten und zwischen 25 % bis 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Alle Informationen zum Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie hier.
Weitere Fördermöglichkeiten: wie zum Beispiel die Bildungsprämie, Förderungen durch Bundesländer oder Förderungen für spezielle Personengruppen ergänzen die vielfältigen Möglichkeiten. Einen Überblick erhalten Sie hier.
Kostenlose Beratung: Gerne erörtern wir mit Ihnen Ihre ganz persönlichen Förderungsmöglichkeiten unter der Hotline 0800 7050000. Außerdem bieten wir Ihnen hunderte zertifizierte und damit förderfähige Weiterbildungsmöglichkeiten, um Ihre berufliche Entwicklung maßgeschneidert und zielgerichtet voranzutreiben.
Weiterbildungen während der Kurzarbeit
Um die Zeit möglichst sinnvoll zu nutzen, haben wir Ihnen eine Reihe von kurzfristigen Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit zusammengestellt. So kommen Sie und auch Ihr Unternehmen gestärkt aus dieser schwierigen Zeit. Aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes kann eine Weiterbildung sogar mit bis zu 100 % von der Arbeitsagentur gefördert werden. Wir bieten aktuell mehr als 1.000 zertifizierte Weiterbildungskurse an.